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Allgemeine Informationen

Was ist AAL

Active Assisted Living

AAL steht für Active Assisted Living. Das klingt abstrakt, meint aber etwas sehr Konkretes: den Einsatz intelligenter Technik, die das Leben einfacher, sicherer und gesünder macht – und die dazu beiträgt, dass Menschen so lange und so selbstbestimmt wie möglich in ihrem vertrauten Zuhause leben können, besonders, wenn sie bereits auf Unterstützung oder Pflege angewiesen sind.

Schon heute gibt es eine wachsende Zahl überzeugender AAL-Anwendungen. Sie reichen vom kleinen Bettsensor, der beim nächtlichen Toilettengang sanft das Licht anschaltet, bis hin zu komplexen telemedizinischen Diensten, die eine kontinuierliche Betreuung in den eigenen vier Wänden ermöglichen.

Pflegeversicherung

Pflegehilfsmittel

Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel:
Auch wenn die meisten Hilsmittel an Personen mit einer erheblichen, schweren oder schwersten Pflegebedürftigkeit vergeben werden, heißt dies noch lange nicht, dass eine Pflegestufe in jedem Falle Bedingung für die Bewilligung von Verbrauchs- oder Gebrauchsgegenständen sein muss, welche den Alltag zum Teil beträchtlich erleichtern können.

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Die Pflegetagegeldversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Versicherung

Frühzeitig für den Ernstfall vorsorgen:
Jeden von uns kann sie treffen, die Pflegebedürftigkeit; ob aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder altersbedingt. Die Versorgung einer pflegebedürftigen Person bedeutet Kosten, die in den seltensten Fällen durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt werden können. Auch der Unterhalt durch die Kinder und das private Vermögen decken in der Regel nicht den finanziellen Aufwand. Die Ergänzung der gesetzlichen Versicherung durch eine private Vorsorge ist deshalb äußerst ratsam. Eine private Pflegezusatzversicherung hilft bei der Finanzierung einer bedarfsgerechten Pflege und der benötigten Pflegehilfsmittel.

Unterstützung durch den Staat bei der privaten Vorsorge:
Dass eine private Zusatzversicherung dringend notwendig ist, hat auch der Staat erkannt. Er will dazu beitragen, dass mehr Menschen private Vorsorgemaßnahmen treffen. Dazu ist ein Modell angedacht, welches eine private Pflegezusatzversicherung mit einem Betrag von 60 Euro pro Jahr unterstützt, für die Pflegetagegeldversicherung wird dieser bereits seit 1. Januar 2013 bezahlt. Eines ist sicher: Wer sich frühzeitig mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinandersetzt, der schützt sich und seine Angehörigen vor großen finanziellen Belastungen und den hohen Kosten im Pflegefall. Die Versicherungsgesellschaften bieten unterschiedliche Varianten der privaten Zusatzversicherung an.

Das sind die Leistungen:
Die beliebteste und effektivste Form der privaten Zusatzversicherung ist die Pflegetagegeldversicherung, besonders aufgrund der staatlichen Unterstützung. Um diese zu erhalten, muss die Versicherung einige Voraussetzungen erfüllen. Die Versicherungsunternehmen dürfen die Antragsteller wegen bereits bestehender gesundheitlicher Probleme nicht ablehnen. Allerdings dürfen die Versicherungsbeiträge dem Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers angepasst werden. Wer diese Versicherung abgeschlossen hat, erhält die betroffene Person für jeden Pflegetag einen festen Geldbetrag, der vor Vertragsabschluß vereinbart wurde.

REACH Verordnung

REACH- Verordnung

Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien:
Die Firma AAL-Homecare ist im Sinne der Verordnung nachgeschalteter Anwender. Wir unterliegen deshalb keinen Registrierungspflichten., haben jedoch eine Auskunftspflicht für REACH-relevante Stoffe in unseren Produkten. Alle Maßnahmen, welche sich aus der Verordnung für unsere Produkte direkt an Informationspflichten ergeben, sind in den Anleitungen und / oder Begleitpapieren hinterlegt.

Informationsverpflichtung aus der REACH-Verordnung für Hersteller, welche als „nachgeschaltete Anwender“ gelten:
Entsprechend eingestufte Unternehmen müssen die Abnehmer ihrer Erzeugnisse informieren, wenn ein so genannter „besonders besorgniserregender Stoff“ in einem Produkt enthalten ist. Das verlangt Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ("REACH-Verordnung"). Die Liste dieser Stoffe wird von der Europäischen Chemikalien-Agentur ECHA veröffentlicht und halbjährlich erweitert.

Die aktuelle Liste (SVHC-Liste) finden Sie unter: www.echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp .

Für die darin hinterlegten Stoffe gelten die folgenden Informationspflichten:
Wer ein Erzeugnis, das mehr als 0,1 Massenprozent von einem dieser Stoffe enthält, an einen gewerblichen Abnehmer liefert, muss dies dem Kunden mitteilen und – soweit vorhanden - Informationen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses geben.
Dies erfolgt seitens AAL-Homecare durch entsprechende Einträge in die Anleitungen und Lieferpapiere.

Wer solche Erzeugnisse an private Verbraucher abgibt, muss die Kunden nicht von sich aus informieren. Wenn jedoch ein privater Verbraucher eine entsprechende Auskunft verlangt, muss ihm der Händler innerhalb von 45 Tagen ebenfalls den Namen der Chemikalie mitteilen und soweit vorhanden, Informationen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses geben.

Dies erfüllt AAL-Homecare wie folgt:
Sofern Stoffe vorliegen, für die Maßnahmen / Hinweise erforderlich sind, sind entsprechende Einträge in die Anleitungen und Lieferpapiere hinterlegt.

Anfragen privater Verbraucher zu speziellen Stoffen der SVHC-Liste können unter Nennung des Stoffes an unsere E-Mail Kontaktadresse auf der Homepage gestellt werden.

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